Vertretungsberechtigte Person angeben

Wer als vertretungsberechtigte Person gilt, welche Angaben erforderlich sind und warum diese Angabe Teil der Unternehmensprüfung ist.

Zuletzt geprüft: 2026-07-22

Wer als vertretungsberechtigte Person gilt

Im Rahmen der Unternehmensverifizierung benennen Sie eine Person, die berechtigt ist, das Unternehmen zu vertreten. Das ist in der Regel eine Person, die rechtlich für das Unternehmen handeln darf, etwa eine Geschäftsführerin, ein Geschäftsführer oder eine ausdrücklich bevollmächtigte Person.

Die vertretungsberechtigte Person muss nicht dieselbe Person sein, die den Workspace täglich bedient. Entscheidend ist, dass sie das Unternehmen im Zusammenhang mit der Nutzung von Nexcal vertreten darf.

Welche Angaben erforderlich sind

  • der vollständige Vor- und Nachname;
  • die Funktion oder Rolle im Unternehmen;
  • eine geschäftliche E-Mail-Adresse;
  • sofern angefragt, eine Telefonnummer für Rückfragen.

Verwenden Sie geschäftliche Kontaktangaben und keine privaten Adressen, damit Rückfragen zuverlässig zugeordnet werden können.

Mehrere vertretungsberechtigte Personen

Verfügt Ihr Unternehmen über mehrere vertretungsberechtigte Personen, geben Sie diejenige an, die im Zusammenhang mit Nexcal als Ansprechperson dienen soll. Weitere verantwortliche Personen können Sie über Rollen im Workspace einbinden, ohne sie in der Verifizierung zu hinterlegen. Achten Sie darauf, dass die genannte Person für Rückfragen tatsächlich erreichbar ist.

Warum diese Angabe wichtig ist

Die Benennung einer vertretungsberechtigten Person stellt sicher, dass eine verantwortliche Ansprechperson für das Unternehmen hinterlegt ist. Diese Angabe ist Teil der Unternehmensprüfung und damit eine Voraussetzung für den produktiven Kampagnenstart.

Hinweis: Die benannte Person sollte tatsächlich berechtigt sein, das Unternehmen zu vertreten. Unstimmigkeiten können zum Status "weitere Angaben erforderlich" führen.

Angaben aktualisieren

Ändert sich die vertretungsberechtigte Person, aktualisieren Sie die Angaben in den Workspace- und Unternehmenseinstellungen. War die Prüfung bereits abgeschlossen, kann eine erneute Einreichung erforderlich sein. Siehe Prüfung erneut einreichen.

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